Anmeldung und Kosten

Eine Anmeldung in unseren Kindertageseinrichtungen ist von Region zu Region unterschiedlich geregelt, da es Jugendämter gibt die ein „zentrales online Anmeldesystem“ anbieten.

Das genaue Anmeldeverfahren können Sie in der jeweiligen Kindertageseinrichtung erfragen.

Die im Rat der Kindertageseinrichtung vereinbarten Aufnahmekriterien liegen zu Grunde bei der Entscheidung, ob Ihr Kind einen Platz in der Einrichtung erhält (§9a Abs.6 KiBiz).

Eine Aufnahme Ihres Kindes wird in der Regel zum 01. August eines jeden Jahres erfolgen.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird Sie für die Betreuung Ihres Kindes in der Einrichtung, einschließlich Abwesenheits- und Schließzeiten, entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Lage zu einer Beitragszahlung verpflichten (§23 KiBiz).

In den Kindertageseinrichtungen wird im Rahmen der Übermittagsbetreuung eine warme Mahlzeit angeboten. Hierfür erhebt jede Einrichtung einen kostendeckenden Beitrag, der für die entstehenden Personal- und Sachkosten eingesetzt wird. Gerne können Sie sich diesen Beitrag in der Einrichtung erfragen.